Verwaltung
Ämter (16. Jhdt.)
Im Herzogtum Jülich-Berg, zu dem der überwiegende Teil des heutigen Kreisgebietes zählte, ordnete die Ämterverfassung die noch bescheidene staatliche Verwaltung auf unterer Ebene. Die Jülicher Ämter Heinsberg, Geilenkirchen und Randerath lagen ganz innerhalb der heutigen Kreisgrenzen. Das Amt Erkelenz gehörte zum Herzogtum Geldern. An der Spitze des Amtes stand der Amtmann als allgemeiner Vertreter des Landesherrn. Im waren der Rentmeister oder Kellner für die Finanzen oder der Vogt für das Gerichtswesen beigeordnet.
Französische Besatzung
Mit der Eroberung durch die französische Revolutionsarmee wurden die alten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen aufgehoben – 1798 Aufhebung der Feudalrechte, 1802 Aufhebung der Klöster/Stifte und Säkularisierung des Kirchenbesitzes. Bereits 1797 wurde das linksrheinische Gebiet an Frankreich abgetreten und einige Jahre später in die französische Verwaltungsstruktur integriert. Auf unterster Verwaltungsebene wurden Bürgermeistereien ('Mairie') eingerichtet und als nächste Stufe die Kantone.
Preußische Kreise
Als Folge des Wiener Kongresses 1815 fällt das gesamte Rheinland an das Königreich Preußen. Die Bürgermeistereien bleiben bestehen, doch werden die preußischen Kreise Geilenkirchen, Heinsberg und Erkelenz in Anlehnung an die französische Kantonaleinteilung gebildet. Im Jahr 1932 schlossen sich die Kreise Geilenkirchen und Heinsberg mit kleineren Gebietskorrekturen zum Landkreis Geilenkirchen-Heinsberg (ab 1951 „Selfkantkreis“ als Protest gegen die Abtrennung des Selfkants) zusammen. Mit der kommunalen Gebietsreform 1972 entstand der heutige Kreis Heinsberg.
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